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Anhängelast unbedingt prüfen

Gezogene Maschinen und Anhänger dürfen ab sofort nur noch mit entsprechend ausgewiesener Anhängelast am Unterlenker befestigt und mitgeführt werden.

Am Unterlenker dürfen nur Anhänger mitgeführt werden, wenn der Hersteller des Zugfahrzeugs eine entsprechende Anhängelast ausweist. Von dieser Regelung sind alle Fahrzeuge betroffen. Bisher war die Anhängelast nicht klar geregelt und führte immer wieder zu Diskussionen. Die erlaubte Anhängelast soll nun im Fahrzeugausweis unter der Ziffer 235 zu finden sein. An den Unterlenkern selbst ist die Anhängelast nicht vermerkt.

Fahrzeugausweis ergänzen

Bei den meisten Traktoren fehlen die Angaben zur Anhängelast am Unterlenker im Fahrzeugausweis. Sie können jedoch beim Hersteller oder Importeur des Zugfahrzeugs angefragt werden. Die Daten sind dem Strassenverkehrsamt für die Ergänzung im Fahrzeugausweis einzureichen. Auch bei neu gekauften Traktoren wird die Anhängelast am Unterlenker im Fahrzeugausweis häufig nicht eingetragen, obschon die Daten vorhanden sind. Deshalb gilt es bei einem Neukauf darauf zu achten, dass diese Angaben im Fahrzeugausweis aufgeführt werden. Ansonsten muss dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, was wiederum Kosten verursacht.

Keine Hilfskonstruktionen

Anhänger und gezogene Maschinen dürfen nur am Unterlenker, bzw. Dreipunkt mitgeführt werden, wenn sie dafür mit der entsprechenden originalen Zwei- oder Dreipunktaufnahme ausgerüstet sind. Hilfskonstruktionen, wie beispielsweise eine Ackerschiene, sind nicht zulässig. Gezogene Maschinen und Anhänger dürfen ab sofort nur noch mit entsprechend ausgewiesener Anhängelast am Unterlenker befestigt und mitgeführt werden.

Neuauflage Strassenverkehrsbroschüre

Aufgrund Änderungen im Strassenverkehrsrecht und der grossen Nachfrage wird die Strassenverkehrsbroschüre überarbeitet. Die Broschüre wird in Zusammenarbeit mit Landtechnik Schweiz herausgegeben und Ende 2024 allen Abonnenten des Fachmagazins «Landtechnik Schweiz» verschickt. An der Agrama 2024 kann die Neuauflage am Stand von Landtechnik Schweiz ebenfalls bezogen werden. Zusätzlich werden alle landwirtschaftlichen Schulen, die kantonalen Strassenverkehrsämter sowie die Landtechnikbranche bedient.

Merkblatt Unterlenker-Anhängung

Ein Merkblatt zum Thema wurde im April dieses Jahres veröffentlicht. Es ist unter www.agrartechnik.ch > Technik > Flyer und Merkblätter > Merkblatt Unterlenker-Anhängung verfügbar oder nutzen Sie dazu untenstehenden QR-Code.

Unterlenker-Anhängung
Merkblatt Unterlenker-Anhängung

Text: Stephan Berger, Strickhof

Kasten:

Ungebremste Anhängelast beim Traktor beachten

Ab Baujahr 1.5.2019 gilt bei 30 und 40 km/h, dass eine gezogene Arbeitsmaschine bis 3,5 Tonnen, wie beispielsweise ein gezogenes Mähwerk oder ein Kreiselheuer, über keine eigene Bremse verfügen muss. Wichtig: Die ungebremste Anhängelast des Traktors muss zwingend berücksichtigt werden! Liegt die ungebremste Anhängelast des Traktors unter 3,5 Tonnen, muss die gezogene Arbeitsmaschine trotzdem über eigene Bremsen verfügen oder darf nicht an den entsprechenden Traktor gekoppelt werden. Die Höhe der ungebremsten Anhängelast ist im Traktorenausweis ersichtlich. Viele Traktoren verfügen nur über eine geringe ungebremste Anhängelast.