Überwachung des Jordanvirus
Das Tomato Brown Rugose Fruit Virus (ToBRFV) auch Jordanvirus genannt, breitet sich in Europa immer weiter aus. In der Schweiz ist der Erreger deshalb als potenzieller Quarantäneorganismus gelistet und wird aus diesem Grund auch streng überwacht. Da eine Weiterverbreitung des hochansteckenden Virus sehr leicht geschieht, ist es von zentraler Bedeutung, bei einem Verdacht sofort einzugreifen. Deshalb gilt in der Schweiz auch eine Melde- und Bekämpfungspflicht. So soll verhindert werden, dass die Tomaten- und Paprikaproduktion nachhaltig geschädigt wird.
Neben der Meldepflicht von Seiten der Produzenten haben die Kantone einen Überwachungsauftrag vom Bund. Die Rahmenbedingungen dieses Auftrags sind klar vorgegeben und werden im Folgenden beschrieben. Insgesamt müssen alle Kantone mit einer Fläche von über einer Hektar Tomatenproduktion eine Überwachung durchführen.
Die Überwachung des Jordanvirus erfolgt auf zwei unterschiedliche Arten:
- Routineproben: Zwischen dem 1. März und dem 15. September werden auf ausgewählten Betrieben Blattproben genommen.
- Drainagewasserproben: Bei einem Hors-sol-Betrieb pro Kanton werden zu zwei Zeitpunkten Drainagewasserproben entnommen.
Routineproben
Insgesamt werden in 14 Kantonen Routineproben durchgeführt. Jedes Jahr soll pro Kanton 15% der gesamten Tomatenproduktionsfläche beprobt werden. Grundsätzlich werden kleine Betriebe alle sechs Jahre, grosse Betriebe alle zwei Jahre beprobt. Bei der Probenahme selbst werden 5 bis 10 Sammelproben genommen. Diese bestehen wiederum aus je einem Fiederblatt aus dem oberen Bereich von 10 Tomatenpflanzen.
Drainagewasserproben
In 12 Kantonen werden bei einem Hors-sol-Betrieb zwei Drainagewasserproben genommen. Die Entnahmezeitpunkte sind Mai und September. Es handelt sich dabei um nicht filtriertes Drainagewasser, welches immer am gleichen Ort entnommen werden soll.
Hygienemassnahmen
Das Jordanvirus ist hochansteckend. Aus diesem Grund wird bei der Entnahme der Proben auch grössten Wert auf die Einhaltung der Hygienemassnahmen gelegt. Die Gewächshäuser werden nur mit einem Eiweganzug, Überziehschuhen oder desinfizierten Schuhen sowie desinfizierten Händen mit Handschuhen betreten. Im Haus selbst wird darauf geachtet, dass der Kontakt mit den Pflanzen möglichst reduziert wird, um eine allfällige Weiterverbreitung zu unterbinden.
Verdacht auf einen Befall sofort melden!
Für das Jordanvirus gilt eine Meldepflicht. Melden Sie einen Verdacht auf einen Befall umgehend der Fachstelle Pflanzenschutz des jeweiligen Kantons. Wird dies unterlassen, kann dies zu Kürzungen oder gar Streichungen von Zahlungen führen.