So finden Sie uns

Strickhof
Eschikon 21
CH-8315 Lindau
+41 58 105 98 00
info@strickhof.ch

Strickhof auf Social Media

Berufsbildner/in werden

Sie möchten Lernende auf ihrem Weg ins Berufsleben begleiten? Wir zeigen Ihnen die Aufgaben eines Berufsbildners auf und informieren Sie über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Bildungsbewilligung zu erlangen.

Die wichtigsten Informationen und relevante Unterlagen für Ihr Engagement als Berufsbildnerin oder Berufsbildner finden Sie in folgender Aufstellung.

Nebst der praktischen Ausbildung der Lernenden hat der Berufsbildner auch noch „administrative Pflichten“ zu erfüllen: Planung und Kontrolle der Lerndokumentation, Bildungsbericht, Arbeitszeugnis.

  • Berufsbildner müssen mindestens den Fachausweis besitzen (die Betriebsleiterschule 1 besuchen) und die entsprechenden Modulprüfungen erfolgreich absolvieren.
  • Die fachlichen Mindestanforderungen an Berufsbildner sind in Art. 12 der Verordnung über die berufliche Grundbildung festgehalten:
    • einschlägiger Abschluss auf Stufe Berufsprüfung, höhere Fachprüfung oder höhere Fachschule
    • einschlägiger Abschluss auf der Hochschul- oder Fachhochschulstufe und mindestens 2 Jahre Berufspraxis in den entsprechenden Tätigkeitsbereichen

Nach der Anmeldung erfolgt eine Terminvereinbarung für einen Betriebsbesuch. Auf einem Rundgang stellen Sie den Betrieb vor. In einem Gespräch werden Rechte und Pflichten der Berufsbildner und insbesondere Fragen rund um den Lehrvertrag besprochen. Anschliessend wird eine provisorische Bildungsbewilligung ausgestellt. Für die definitive Bildungsbewilligung , müssen folgende Auflagen erfüllt sein:

Berufsfeld Landwirtschaft

  • Besuch eines Einführungskurses für Berufsbildner (5 Tage)
  • Besuch des landwirtschafts-spezifischen Berufsbildnertages am Strickhof
  • Besuch des AgriTop Grundkurses (2 Tage)
  • Von agriss liegt die Bestätigung vor, dass der Betrieb alle Auflagen zur Arbeitssicherheit erfüllt

Pferdeberufe

  • Besuch eines Einführungskurses für Berufsbildner (5 Tage)
  • Besuch des OdA-Kurses Arbeitssicherheit im Lehrbetrieb (2 Tage)
  • Besuch des Berufsbildnerkurses der OdA-Pferdeberufe (1 Tag)