Factsheet Lebensmitteltechnologe/-technologin EFZ mit BMS
Mehr als nur eine Lehre!
Das BM1-Flex-Modell ermöglicht den Beruf Lebensmitteltechnologe/-technologin EFZ zu erlernen und zugleich mit dem Besuch der BMS eine erweiterte Allgemeinbildung mit Schwerpunkt Naturwissenschaften abzuschliessen.
Warum eine Lehre mit BMS?
Gut ausgebildete Fachkräfte mit einem fundierten Praxiswissen in der Lebensmittelbranche sind gefragte Berufs- und Kaderleute.
Fächertafel
Grundlagenbereich
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
- Mathematik
Schwerpunktbereich
- Naturwissenschaften 1 (Biologie und Chemie)
- Naturwissenschaften2 (Physik)
Ergänzungsbereich
- Wirschaft&Recht
- Geschichte&Politik
Berufsmaturitätsarbeit
Interdisziplinäres Arbeiten in den Fächern
Eintrittsbedingungen
- bestandene Aufnahmeprüfung BM
- je nach Auflage Kanton Schulnoten Sekundar-/Bezirksschule
Unterricht/Promotion
- der BMS-Unterricht findet als Blockunterricht am Standort Lindau statt
- zusätzlich zum BMS-Unterricht besuchen Sie den Unterricht der Berufsfachschule im Block und am Standort in Wädenswil
- für den Übertritt ins nächste BMS-Semester und für den BMS-Abschluss sind die Promotionsbedingungen zu erfüllen (siehe unter Links „Berufsmaturitätsverordnung“)
- nach Abschluss der Lehre mit dem EFZ wir die BMS im Vollzeitstudium von Kalenderwoche 34 bis 51 besucht
- die letzten BM-Abschlussprüfungen erfolgen in der Kalenderwoche 51
- der Erhalt des Berufsmaturitätszeugnisses erfolgt Ende Januar
- die BM-Abschlussfeier findet Anfang Juli statt
Unterrichtsblöcke
Gut zu Wissen
Wie erfolgt die Anmeldung an die BMS Natur, Landschaft und Lebensmittel?
Die Anmeldung an die BMS Natur, Landschaft und Lebensmittel erfolgt über die Zentrale Anmeldeplattform des Kantons Zürich. Dies gilt für die Anmeldung an die Aufnahmeprüfung als auch die Anmeldung zur prüfungsfreien Aufnahme. Ausserkantonale Lernende melden sich ebenfalls über die Zentrale Anmeldeplattform des Kantons Zürich an.
Wie lange dauert das Lehrverhältnis
Das Lehrverhältnis dauert wie bei regulären Lernenden 3 Jahre und muss nicht verlängert werden. Der Grund: Die BM-Lernenden besuchen nach der Lehrzeit von der Kalenderwoche 34 bis Kalenderwoche 50 oder 51 (je nach Kalenderjahr) die BMS.
Wann wird das EFZ überreicht?
Basierend auf den kantonalen Bedingungen wird das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) nach erfolgreich bestandenem Qualifikationsverfahren (QV) überreicht.
Wann wird der BM-Notenausweis überreicht?
Nach den BM-Abschlussprüfungen wird der BM-Notenausweis Ende Januar des Folgejahres überreicht.
Weitere Informationen zur Anmeldung
Persönliches Beratungsgespräch
BMS
Corinne Maurer
058 105 98 99 88
Grundbildung Lebensmitteltechnologie
Caroline Novy
058 105 84 74