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Eine Abteilung des Amtes für Landschaft und Natur (ALN)
der Baudirektion Kanton Zürich
öLN (Ökologischer Leistungsnachweis)

 

Zeitfenster für alle Spritzarbeiten

In der Zeit vom 1. November 2009 bis 15. Februar 2010 ist das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und Schneckenmitteln im Acker- und Futterbau nicht erlaubt. Dieses Zeitfenster gilt nicht für Spezialkulturen wie Reben, Obstbau, Beeren, Gemüsebau.

 

Zum Bodenschutz: (Punkt 4 der Richtlinien)

  • Am 31.8. ist eine Kultur auf der Parzelle: = keine Auflagen Beispiele: Zuckerrüben oder Mais
  • Am 31.8. ist keine Kultur auf der Parzelle: Beispiele: abgeerntetes Getreidefeld, Rapsstoppeln

dann muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt werden:
a) Saat einer Winterkultur

b) Saat einer Zwischenkultur, diese muss bis am 15. November erhalten bleiben.


 

 

 

Pflanzenschutzspritzen - Merkblatt

Spülwassertank ab 2011 für ÖLN obligatorisch (pdf, 251 KB)