öLN (Ökologischer Leistungsnachweis)
Zeitfenster für alle Spritzarbeiten
In der Zeit vom 1. November 2009 bis 15. Februar 2010 ist das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und Schneckenmitteln im Acker- und Futterbau nicht erlaubt. Dieses Zeitfenster gilt nicht für Spezialkulturen wie Reben, Obstbau, Beeren, Gemüsebau.
Zum Bodenschutz: (Punkt 4 der Richtlinien)
- Am 31.8. ist eine Kultur auf der Parzelle: = keine Auflagen Beispiele: Zuckerrüben oder Mais
- Am 31.8. ist keine Kultur auf der Parzelle: Beispiele: abgeerntetes Getreidefeld, Rapsstoppeln
dann muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt werden:
a) Saat einer Winterkultur
b) Saat einer Zwischenkultur, diese muss bis am 15. November erhalten bleiben.
Pflanzenschutzspritzen - Merkblatt
Spülwassertank ab 2011 für ÖLN obligatorisch (pdf, 251 KB)