Buchsbaumzünsler
Es besteht keine Meldepflicht für Buchsbaumzünsler. Dies ist kein Quarantäneorganismus. Die Befallsorte der ganzen Schweiz werden von Beat Forster von der WSL Birmensdorf erfasst. Sie können ihm den Fundort melden. (
beat.forster@wsl.ch).
Augen auf - und den Buchsbaumzünsler rechtzeitig bekämpfen
Beitrag aus "dergartenbau" Nr. 12/2010