öLN (Ökologischer Leistungsnachweis)

Zeitfenster für alle Spritzarbeiten

In der Zeit vom 1. November 2010 bis 15. Februar 2011 ist das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und Schneckenmitteln im Acker- und Futterbau nicht erlaubt. Dieses Zeitfenster gilt nicht für Spezialkulturen wie Reben, Obstbau, Beeren, Gemüsebau.

Zum Bodenschutz: (Punkt 4 der Richtlinien)

  • Am 31.8. ist eine Kultur auf der Parzelle: = keine Auflagen Beispiele: Zuckerrüben oder Mais
  • Am 31.8. ist keine Kultur auf der Parzelle: Beispiele: abgeerntetes Getreidefeld, Rapsstoppeln

dann muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Saat einer Zwischenkultur, diese muss bis am 15. November erhalten bleiben.
  • Saat einer Winterkultur