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Eine Abteilung des Amtes für Landschaft und Natur (ALN)
der Baudirektion Kanton Zürich
Streptomycin
 
 
Aktuelle Feuerbrand-Situation
 

Auf der Website der Forschungsanstalt Agroscope ACW finden Sie Informationen zur aktuellen Feuerbrand-Situation.
 
 
 
Gemeinden mit Streptomycin-Einsatz 2010
 

  • Karte + Liste aller Zürcher-Gemeinden
    in welchen Streptomycin eingesetzt wurde im 2010 (Stand 3. Juni 2010)
    >> Karte (PDF-Datei, 249 KB)


 

 

Nachbargemeinden des Kantons Zürich:
 
Kanton Aargau

  • keine Behandlung in Gemeinde an der Zürcher Grenze

 

Kanton Zug

  • In folgenden Gemeinden wurde eine Streptomycin-Behandlung vorgenommen: Baar > Karte (pdf, 501 KB)
    weitere Infos unter zug.ch

 

Kanton Schwyz

  • keine Behandlung in Gemeinde an der Zürcher Grenze

 

Kanton St. Gallen

  • In Rapperswil-Jona wurde KEINE Behandlung vorgenommen.
    > weitere Infos unter lzsg.ch

 

Kanton Thurgau

  • In folgenden Gemeinden wurde eine Streptomycin-Behandlung vorgenommen: Aadorf, Frauenfeld, Hüttwilen, Neunforn, Uesslingen-Buch
    Karte Kanton Thurgau (1.6.2010)

 

Kanton Schaffhausen

 

 

Unterlagen für Produzenten 2010
 

  • Allgemeinverfügung über die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 14.1.2010 (pdf, 29 KB)

 

Wo dürfte Streptomycin angewendet werden?
(Siehe Allgemeinverfügung "Auflagen für den Einsatz", Punkt 1)

 

Termine:

  • 14.2.10: Anmeldeschluss, Bezugsberechtigungsscheine an Strickhof Fachstelle Obst (SFO)
  • 19.3.10: Berechtigungen an Produzenten durch SFO werden erteilt
  • März 10: Liste der Bezugsberechtigten Produzenten an Imker-Präsidenten
  • 11.6.10: alle Berechtigungsscheine zurück an SFO
  • 15.6.10: Meldung der effektiv behandelten Parzellen an BLW durch SFO


 
Medienmitteilung vom 14.1.2010
 
Feuerbrandbekämpfung mit Streptomycin: Maximal noch zwei Anwendungen
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Zulassung von Streptomycin zur Feuerbrandbekämpfung für 2010 erneuert, allerdings mit noch restriktiveren Auflagen als in den zwei vorangehenden Jahren. Neu sind bei Blüten-Infektionsgefahren nur noch zwei Anwendungen von Streptomycin in Kernobstanlagen erlaubt. Die Erfahrungen mit dem Streptomycin-Einsatz und die Weiterentwicklung alternativer Bekämpfungsmassnahmen haben zu diesem Entscheid beigetragen. Auch im 2009 wurden bei Bakterien auf Kernobstbäumen und im Boden keine erhöhten Antibiotikaresistenzen festgestellt.


 
Informationen für Imker